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Arbeitssicherheit

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Brandschutz

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Der Brandschutzhelfer hat in einem Betrieb viele Aufgaben zu erfüllen.
Im Falle eines Brandes unterstützt er bei der Evakuierung und der Absicherung des Sammelplatzes. Zudem dient der Brandschutzhelfer in seiner Funktion als Ansprechpartner für den Brandschutzbeauftragten und hilft bei Prävention von Bränden. Die Erfordernis von Brandschutzhelfern ist im §10 des Arbeitsschutzgesetzes und in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR 2.2 „Maßnahmen gegen Brände) aufgeführt. Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich die notwendige Anzahl der Personen mit Brandschutzhelfer-Funktion. Gemessen an der Anzahl der Mitarbeiter sind 5% in der Regel ausreichend.

Für Ihr Unternehmen sollte Sicherheit auch im Brandschutz im Vordergrund stehen.
Ein Kleinbrand, der früh erkannt und bekämpft werden kann ist die beste Methode, einen Großbrand und somit den Verlust von Gebäuden und Arbeitsplätzen zu verhindern. Eine regelmäßige Schulung Ihrer Mitarbeiter im Brandschutz bietet Ihnen die Sicherheit, einen Brand  schnell zu bekämpfen oder eine Evakuierung sicher durchzuführen.

Wir bieten Ihnen kompetente Unterweisungen und Schulungen rund um den innerbetrieblichen Brandschutz, beginnend von der Unterweisung in der Handhabung von Feuerlöschern bis hin zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV I 205-023, gerne auch an Ihrem Standort als Inhouse Schulung.
Auch der gesetzlichen Forderung kommen Sie mit ausgebildeten Brandschutzhelfern nach.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie in allen Belangen des Brandschutzes von der Ausbildung Ihrer Mitarbeiter an Feuerlöschern oder zum Brandschutzhelfer als Unterstützung bei Evakuierungen bis hin zu umfassenden Gefährdungsbeurteilungen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Nachhaltige Ausbildung an Feuerlöschern
  • Kompetente Ausbildung von Brandschutzhelfern
  • Inhaltliche Schulungen in Theorie und Praxis
  • Sachliche Planung und Durchführung von betrieblichen Notfallübungen
  • Ausführliche Organisation des betrieblichen Brandschutzmanagements
  • Umfassende Erstellung von Brandschutzordnungen
  • Spezifische Gefährdungsbeurteilungen Brandschutz
  • Fachgerechte Gefährdungsbeurteilungen Gaslöschanlagen
  • Gestellung eines externen Brandschutzbeauftragten

Ansprechpartner für Brandschutz

Hanfried Wessling

Fon 04442 80887-13
h.wessling@ibh-tuev.de