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Fahrzeugprüfungen

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Brandschutz

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Fahrzeugprüfungen

Kraftfahrzeuge sind in der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Damit keine verkehrsuntauglichen Kraftfahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, werden seit dem Jahr 1951 alle Kraftfahrzeuge einer regelmäßigen Prüfung unterzogen. Untersuchungsumfang und Ablauf sind in der Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchung und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen genau festgelegt

Der Gesetzgeber regelt: „Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und
Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.“ Unsere Mitarbeiter als Kooperationspartner von der TÜV Nord Mobilität führen die Hauptuntersuchungen durch. 

 Unsere unabhängigen Fachleute überprüfen: 

  • Bremsen
  • Räder/Reifen
  • Rahmen/Karosserie
  • Auspuffanlage
  • Lenkung
  • Beleuchtung/elektrische Anlage
  • Scheiben/Spiegel
  • Ausrüstung wie Warndreieck/Warnleuchte/Verbandskasten/Unterlegekeile
  • Pedale/Sitze/Sicherheitsgurte

Für die meisten Autofahrer gilt: Tiefer, schneller, breiter. Und vor allem individueller! Dabei bietet die Zubehörindustrie für nahezu jeden Wunsch Tuningteile an. Damit bei der Veränderung die Sicherheit und der Umweltschutz nicht auf der Strecke bleiben, verlangt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) entsprechende Unbedenklichkeits-Nachweise. Durch die Änderungsabnahme wird verhindert, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Das Dokument bestätigt, dass die eingebauten Teile fachgerecht installiert sind.

Die Abgasuntersuchung (AU) ist ein Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Sie ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Reduzierung der Schadstoffbelastung in unserer Luft. Das Ziel ist es, die Abgaswerte unter den zulässigen gesetzlichen Grenzen zu halten. Unsere Mitarbeiter als Kooperationspartner von der TÜV Nord Mobilität untersuchen dabei die gesamte Abgasanlage des Fahrzeuges auf Beschädigungen. Ein Abgastestgerät überprüft die abgasrelevanten Einstellungen und Werte des Motors sowie den Schadstoffausstoß Ihres Fahrzeuges.

Die Sicherheitsprüfung ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzfahrzeugen. Sie ist laut StVZO vorgeschrieben bei:

  • Kraftomnibusse und andere Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
  • Lastkraftwagen, Zugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
  • Anhänger, Wohnanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 10 t

Die Sicherheitsprüfung wird jeweils 6 Monate nach der Hauptuntersuchung durchgeführt. Die Überprüfung konzentriert sich auf wichtige verschleißbehaftete und reparaturanfällige Teile bzw. Systeme des Fahrzeuges, die maßgeblichen Einfluss auf Fahrzeugsicherheit und Umweltauswirkung haben.

  • Lenkanlage
  • Fahrgestell
  • Fahrwerk
  • Verbindungseinrichtungen
  • Reifen und Räder
  • Auspuffanlage
  • Bremsanlage
  • Schließkräfte an kraftbetätigen Türen

Wird die Sicherheitsprüfung versäumt, muss der Prüfer vor der Hauptuntersuchung eine Sicherheitsprüfung durchführen. Bevor die Sicherheitsprüfung bestanden ist, müssen die festgestellten Mängel alle behoben werden. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen und der Durchführung zur Verfügung. 

„Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss er mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen.“ (Gefahrgutbeauftragtenverordnung §3)

Der Unternehmer ist verpflichtet sich bei dem Transport von gefährlichem Gut beratende Unterstützung einzuholen. Die gesetzlichen Vorschriften und Regelungen stellen genaue Anforderungen an die Menge, gefahrene Route, mitzuführenden Papieren, Verpackungsart, Beschilderungen etc. Unsere Mitarbeiter können Sie in diesen Punkten unterstützen.